Sie haben den perfekt ausgerüsteten Konferenzort mit normgerechten Dolmetscherkabinen gebucht – großartig! Sie haben einen zuverlässigen Konferenztechnik-Anbieter für Mikrofone und Kopfhörer gefunden – prima! Haben Sie sich auch schon überlegt, welche Beiträge Sie gegebenenfalls aufzeichnen möchten, und ob dies auch die Verdolmetschungen umfassen soll? Sollen die Aufnahmen intern genutzt oder als Webcast oder Webstreaming ins Netz gestellt werden? Welche technischen Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, und wer liefert die entsprechende Technik? Je früher Sie sich bei der Planung mit diesen Fragen beschäftigen, desto besser. Die technische Ausrüstung muss mit den nötigen Vorlauf bestellt, aufgebaut und getestet werden. Schließlich möchte man sich technische Probleme in letzter Minute ersparen und ist gut beraten, wenn man entsprechend vorsorgt.
Die Aufzeichnung von Dolmetschern erfordert ihre Zustimmung
Neben den rein technischen Voraussetzungen sind auch rechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Die Leistung von Konferenzdolmetschern ist völkerrechtlich geschützt, und zwar durch die Berner Übereinkunft von 1886 zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst.
Übersetzungen – seien es schriftliche Dokumente, Tonaufnahmen, audiovisuelle Aufzeichnungen oder Ähnliches – sind als Originalwerke geschützt, und Übersetzer genießen Urheberrechtsschutz. Die Leistungen von Konferenzdolmetschern werden als Übersetzungen im Sinne der Berner Übereinkunft angesehen, und die in der Übereinkunft festgelegten Exklusivrechte stehen dem Urheber, also dem Dolmetscher, zu.
Kurz gesagt darf kein Dolmetscher ohne sein Wissen und seine Zustimmung aufgezeichnet werden. Dies ist notwendig, um den Dolmetscher vor Anfechtungen durch Dritte zu schützen. Auch der Konferenzveranstalter muss sein Einverständnis geben (wenn er nicht der Hauptnutzer der Aufzeichnung ist), sowie die Originalredner des Kongresses.
Der internationale Konferenzdolmetscherverband AIIC bietet praktische Informationen über die Bedingungen für die Nutzung von Aufzeichnungen der Verdolmetschung bei Konferenzen an. Verträge über Dolmetschleistungen enthalten normalerweise eine Urheberrechtsklausel und Einzelheiten zum Aufzeichnungshonorar.
Also: Beschäftigen Sie sich so früh wie möglich mit den technischen und rechtlichen Aspekten einer Aufzeichnung Ihrer Konferenz, um Schwierigkeiten in letzter Minute zu vermeiden. Wenn Sie bei der Suche nach der entsprechenden Technik Unterstützung brauchen oder Fragen zu den Bedingungen einer Veröffentlichung der Aufnahmen bei Ihrer Konferenz haben, sprechen Sie uns an.
Dieser Artikel ist Schritt 3 unseres Blogs Sieben Schritte zum Erfolg – so gelingt die Kommunikation auf internationaler Ebene!